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   VG Schleswig, 24.01.2022 - 12 B 49/21   

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VG Schleswig, 24.01.2022 - 12 B 49/21 (https://dejure.org/2022,1580)
VG Schleswig, Entscheidung vom 24.01.2022 - 12 B 49/21 (https://dejure.org/2022,1580)
VG Schleswig, Entscheidung vom 24. Januar 2022 - 12 B 49/21 (https://dejure.org/2022,1580)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 12 B 49/21
    Die Ernennung könnte mit Blick auf den Grundsatz der Ämterstabilität nicht mehr rückgängig gemacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - juris Rn. 27).

    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 a.a.O. Rn. 46).

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 12 B 49/21
    Diese inhaltlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG für die Vergabe höherwertiger Ämter machen bei der Auswahl- und Beförderungsentscheidung grundsätzlich eine Bewerberauswahl notwendig, die einzig aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs erfolgt (BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1/14 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 2.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 12 B 49/21
    Dies folgt auch nicht aus Art. 33 Abs. 2 GG, zumal es das Wesen einer dienstlichen Beurteilung ausmacht, dass das Werturteil des Dienstherrn über den Beamten sich aus einer Vielzahl tatsächlicher Vorgänge und Einzelmomente zusammensetzt, die zu einem Gesamteindruck verschmelzen, ohne dass diese Eindrücke in einem "dauernden Leistungsfeststellungsverfahren" dokumentiert werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Mai 2019 - 2 C 2/18 -, Rn. 45, juris).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 12 B 49/21
    Hat der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen (wie hier die Beurteilungsgrundsätze), dann sind die Beurteilenden an diese Richtlinien hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der einzuhaltenden Maßstäbe nach dem Gleichheitsgrundsatz gebunden; das Gericht kann insoweit nur prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2003 - 2 A 1.02 -, juris, Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 5 ME 107/15 -, juris, Rn. 8; OVG Schleswig, Urteil vom 6. September 2000 - 3 L 221/98, juris, Rn. 54).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.08.2016 - 2 MB 16/16

    Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren; Rechtsnatur der dienstlichen

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 12 B 49/21
    Dies ist der Fall, wenn seine Auswahl zumindest möglich erscheint (OVG Schleswig, Beschluss vom 02.08.2016 - 2 MB 16/16 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 5 ME 107/15

    Dienstliche Beurteilung; Führungsverhalten; Leistungsmerkmal;

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 12 B 49/21
    Hat der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen (wie hier die Beurteilungsgrundsätze), dann sind die Beurteilenden an diese Richtlinien hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der einzuhaltenden Maßstäbe nach dem Gleichheitsgrundsatz gebunden; das Gericht kann insoweit nur prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2003 - 2 A 1.02 -, juris, Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 5 ME 107/15 -, juris, Rn. 8; OVG Schleswig, Urteil vom 6. September 2000 - 3 L 221/98, juris, Rn. 54).
  • VG Schleswig, 08.01.2019 - 12 B 70/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Stellenbesetzung

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 12 B 49/21
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich deshalb darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (VG Schleswig, Beschl. v. 08.01.2019 - 12 B 70/18 -, Rn. 33 m.w.N., juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2000 - 3 L 221/98
    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 12 B 49/21
    Hat der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen (wie hier die Beurteilungsgrundsätze), dann sind die Beurteilenden an diese Richtlinien hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der einzuhaltenden Maßstäbe nach dem Gleichheitsgrundsatz gebunden; das Gericht kann insoweit nur prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2003 - 2 A 1.02 -, juris, Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 5 ME 107/15 -, juris, Rn. 8; OVG Schleswig, Urteil vom 6. September 2000 - 3 L 221/98, juris, Rn. 54).
  • VG Kassel, 26.09.2022 - 1 K 1045/21

    Konkurrentenstreitverfahren (Hauptsache) bei Dienstpostenübertragung

    Dies folgt auch nicht aus Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Januar 2022 - 12 B 49/21 -, juris).
  • VG Kassel, 24.07.2023 - 1 K 2010/20

    Einarbeitung eines Beurteilungsbeitrags in eine dienstliche Beurteilung

    Dies folgt auch nicht aus Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Januar 2022, - 12 B 49/21 -, juris).
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